Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
0. Anwendung
Allen Lieferungen und Leistungen der Firma exagon consulting & solutions GmbH (nachfolgend kurz „EXAGON“) in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde im Zusammenhang mit seiner gewerblichen und nicht selbständigen beruflichen Tätigkeit sowie als Privatmann erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen und oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der EXAGON; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
1. Einleitung
1.1 Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle rechtsgültigen Geschäfte der exagon consulting & solutions gmbh – nachfolgend kurz EXAGON genannt – die über das Internet-Portal „exagon“ zustande kommen.
- Für die einzelnen Geschäftsbereiche, Training, e-Learning, Produkte (Software, Bücher) gelten insbesondere die unter den jeweiligen Bereichsnamen nachfolgend aufgeführten Bedingungen.
- Alle anderen, aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten generell und bereichsübergreifend.
- Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller, auch nachfolgender, Geschäfte mit den Kunden von EXAGON, sie werden durch Anmeldung an einem Seminar, Bestellung eines e-Learning-Kurses oder sonstigen Produkten (z.B. Bücher, Software) anerkannt.
- Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Bestellern werden von EXAGON, auch ohne expliziten schriftlichen Widerspruch, nicht anerkannt.
- Sollten – in Ausnahmefällen – hiervon abweichende aber einvernehmliche Geschäftsbedingungen zwischen EXAGON und dem Besteller/Kunden zum Tragen kommen, so sind diese zwischen den Vertragspartnern in schriftlicher Form zu fixieren.
1.2 Gültigkeit
- Die vorliegende AGB gilt auf unbestimmte Zeit und wird von EXAGON auf Bedarf hin angepasst, verändert oder erweitert.
1.3 Anwendbares Recht
- Gerichtsstand, für eventuelle Streitigkeiten aus mit EXAGON und dem Kunden getätigten Geschäften ist das Amtsgericht Siegburg bzw. das Landgericht Bonn.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.
2. Bereich „öffentliche Seminare“
2.1 Anmeldung
- Anmeldungen zu einem Seminar können nur in schriftlicher Form (Brief, Fax, e-Mail) akzeptiert werden.
- Der Seminarvertrag zwischen dem Teilnehmer/Kunden und EXAGON kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch EXAGON zustande.
- Aufgrund von begrenzten Teilnehmerzahlen der Seminare, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
- Bei Seminaren mit Überbuchung, erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, freie Plätze zu anderen Veranstaltungsterminen des jeweiligen Seminars zu belegen.
- Die genannten Seminarpreise gelten pro Teilnehmer zzgl. der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und beinhalten die Schulungsunterlagen, Getränke während der Veranstaltung, Mittagessen inkl. 1 Softgetränk und zwei Kaffeepausen.
2.2 Veranstaltungsorte, Termine und Zeiten
- Die Termine und Veranstaltungsorte unserer offenen Seminare sind dem jeweils aktuell gültigen Seminarkalender zu entnehmen.
- Die Teilnehmer werden rechtzeitig vor Seminarbegin schriftlich (Briefpost, Fax oder e-Mail) über den genauen Veranstaltungsort, Seminarbeginn sowie sonstigen Details informiert.
- Abhängig vom Seminar, erhält der Teilnehmer auch bereits vor Seminarbeginn entsprechende Unterlagen.
- Die Durchführung von Inhouse-Seminaren erfolgt nach individueller Absprache mit dem Kunden von EXAGON. Die Termine von Inhouse-Seminaren werden NICHT über den Seminarkalender bekannt gegeben.
2.3 Seminarunterlagen
- Der jeweiligen Veranstaltung entsprechend, erhalten die Teilnehmer Seminarunterlagen, Arbeitsmaterialien bzw. ebenso begleitende Literatur.
- Der Teilnehmer/Kunde verpflichtet sich, die Urheberrechte von EXAGON und seinen Lizenzgebern anzuerkennen, einzuhalten und die ausgehändigten Dokumente in analoger und/oder elektronischer Form weder zu kopieren, zu verändern und/oder an Dritte weiterzugeben.
2.4 Teilnahmebestätigung
- Jeder Teilnehmer erhält nach vollständiger Teilnahme an einem Seminar eine auf ihn namentlich ausgestellte Teilnahmebestätigung, die ihm persönlich ausgehändigt bzw. per Briefpost zugestellt wird.
2.5 Abweichungen, Verschiebungen
- EXAGON behält sich bei allen Veranstaltungen generell das Recht vor, die Inhalte geringfügig zu ändern sowie bei rechtzeitiger Vorankündigung (bis zu 15 Tagen vor Beginn der Veranstaltung), Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen.
- Kann ein Teilnehmer infolge einer durch EXAGON veranlassten Terminverschiebung nicht an dem von ihm ursprünglich gebuchten Seminar teilnehmen, hat er das Recht der Umbuchung auf einen neuen Termin, zu gleichen Teilnahmegebühren und ohne Zusatzkosten. Ebenso hat er ein Recht auf kostenlose Stornierung des Seminars.
- EXAGON behält sich – sehr kurzfristig – die Stornierung von Seminaren aus organisatorischen Gründen (z.B. Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl) oder krankheitsbedingtem Ausfall des vorgesehenen Trainers vor.
- Insbesondere bei Seminarterminen mit einem zeitlichen Vorlauf von mehr als 6 Monaten handelt es sich um eine reine Terminvorschau. Auch für diese Veranstaltungen ist bereits eine Anmeldung möglich. EXAGON behält sich für diese Termine eine Überarbeitung bzw. Anpassung der Inhalte, der Dauer und gegebenenfalls auch der Teilnahmegebühren vor.
- Für bereits getätigte und bestätigte Buchungen gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise bzw. Teilnahmegebühren.
- EXAGON behält sich weiterhin vor, die Seminare nach eigenem Ermessen und in Abwägung von Verfügbarkeit und Eignung der in Frage kommenden Referenten, zu planen und durchzuführen. Anspruch auf einen bestimmten Referenten besteht generell nicht. Falls ein bestimmter Referent gewünscht wird, Bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung bzw. einzelvertraglichen Regelung.
2.6 Stornierungen und Umbuchungen
- Teilnehmerstornierungen von offenen Schulungen können kostenlos bis 15 Tage vor Seminarbeginn schriftlich per Post, Telefax oder e-Mail (Posteingang bzw. Sendedatum) an EXAGON gerichtet werden. Ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50% der Seminargebühr. Ab 3 Tage vor Beginn der Schulung oder bei Nichterscheinen wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.
- Bei Stellung eines Vertreters aus der gleichen Unternehmung bitten wir um vorherige Information. Bei Seminaren mit eingeschlossener Zertifizierungsprüfung ist eine kurzfristige Änderung der Teilnehmer unter Umständen nicht möglich.
- Die nur zeitweise Teilnahme an einem Seminar berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.
- Bei Nichterscheinen durch Krankheit oder anderer kurzfristiger Umstände, wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Bei einer Umbuchung entfallen erneute Seminarkosten. Im Falle einer Prüfungsteilnahme fallen Examensgebühren an.
- Kosten für Fachliteratur, die im Vorfeld verschickt wurde, muss vom Teilnehmer zu 100% übernommen werden. Versand und Umtausch von Fachliteratur siehe Punkt 4.3.
- Bei Stornierung der Seminarveranstaltung durch EXAGON, wird dem Teilnehmer nach Möglichkeit ein Alternativtermin angeboten. Macht der Teilnehmer hiervon keinen Gebrauch, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe zurückerstattet.
2.7 Inhouse-Seminare, individuelle Kundenseminare und Workshops
- Inhouse-Seminare oder kundenspezifische Veranstaltungen wie bsp. Workshops, können vom Auftraggeber bis zu 15 Tage vor dem geplanten Termin kostenfrei verschoben werden. Bei einer Terminverschiebung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Seminarbeginn, werden 25% der im Auftrag vereinbarten Gebühren fällig. In solchen Fällen vereinbaren Auftraggeber und EXAGON einen Ersatztermin. Ab 3 Tage vor Beginn der Schulung wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Bei Umbuchungen erlassen wir die Stornierungskosten, jedoch müssen schon getätigte Aufwendungen (z.B. Hotelkosten, Flug- Mietwagen usw.) vom Kunden übernommen werden.
- EXAGON behält sich das Recht vor, ein Inhouse-Seminar oder eine kundenspezifische Veranstaltung bis 14 Tage vor Beginn abzusagen oder zu verschieben, z.B. bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl. In Ausnahmefällen, z.B. höherer Gewalt oder Krankheit von Trainers/Trainerin, kann eine Absage auch kurzfristig erfolgen. In solchen Fällen bietet EXAGON, ohne Zusatzkosten, einen Ersatztermin an.
2.8 Prüfungsgebühren und Stornierungen
- Die Prüfungen werden von EXAGON bzw. durch einen von EXAGON legitimierten Supervisor (i.d.R. der jeweilig durchführende Dozent) oder durch eine offiziell akkreditiertes Zertifizierungsstelle durchgeführt.
- Die Prüfungsanmeldungen der Teilnehmer sowie die Berechnung der Examensgebühren erfolgen durch EXAGON.
- Examensabmeldungen sind i.d.R. jederzeit kostenfrei möglich und an uns schriftlich per Post, Telefax oder e-Mail an uns gerichtet werden.
2.9 Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten
- Die Kursgebühr wird nach Beendigung der jeweiligen Veranstaltung fakturiert und ist fällig nach Erhalt der Rechnung. Die Kursgebühr der Ausbildung zum ‚IT Service Manager’ wird anteilig nach jedem geleisteten Block in Rechnung gestellt.
- Die Rechnungsstellung durch EXAGON für Seminare der erfolgt i.d.R. auf postalischem Wege an die schriftlich angegebene Rechnungsanschrift.
- Der Besteller stellt die Richtigkeit der Angaben der bestellungs- und rechnungsrelevanten Daten sicher. Sollte es trotzdem zu einer fehlerhaften Rechnung kommen, so ist muss der Besteller den Grund für eine neue Rechnung schriftlich anzeigen und die fehlerhafte Rechnung postalisch an EXAGON zurücksenden. Für interne Rechnungsabläufe ist der Besteller selber verantwortlich.
- Der Besteller überweist den fälligen Rechnungsbetrag, innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist und ohne Abzug, auf das angegebene Konto von EXAGON.
- EXAGON behält sich das Recht vor, Seminarteilnehmer aus dem Ausland sofort abzurechnen. Wenn der Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig vor Seminarbeginn beglichen wurde, behält sich EXAGON das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
- Bei bestehenden Rahmenverträgen erfolgt die Zahlung entsprechend der vereinbarten Modalitäten.
2.10 Haftung und Schadenersatz
- Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Referenten / der Referentin, höhere Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. EXAGON kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle haftbar gemacht werden.
- Generell gilt, dass EXAGON bei Ausfall eines Seminars nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann.
- In Fällen einzelvertraglich vereinbarter namentlich genannter Trainer kann bei Ausfall des Trainers aus wichtigem Grund, kein Schadenersatzanspruch gegen EXAGON hergeleitet werden.
- EXAGON haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch das Abhalten eines Seminars entstanden sind – es sein denn, diese Schäden wurden durch EXAGON oder ihre Erfüllungsgehilfen (bspw. Sub-unternehmer) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- EXAGON haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder sonstigen Ansprüchen Dritter.
- Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Seminarziel erreichen EXAGON garantiert nicht den Seminarerfolg oder das Bestehen einer sich daran anschließenden Prüfung, durch den jeweiligen Teilnehmer. EXAGON haftet nicht für hieraus resultierende Schäden.
- Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen wie bspw. Kleidungsstücke der Teilnehmer, wird seitens EXAGON keine Haftung übernommen.